Vergütungspolitik für Vorstand und Aufsichtsrat

Die Grundsätze

Die Grundsätze für die Vergütung (Vergütungspolitik) der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der PIERER Mobility AG wurden durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 26.03.2020 aufgestellt und erstmals in der ordentlichen Hauptversammlung am 15.05.2020 zur Abstimmung gebracht und angenommen. Der Aufsichtsrat legt die Vergütungspolitik im Falle wesentlicher Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, der Hauptversammlung zur Abstimmung vor. Die aktuell gültige Vergütungspolitik wurde der 27. ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2024 vorgelegt und von dieser angenommen. Für die vorgelegte Vergütungspolitik des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmten 83,74 % des vertretenen Grundkapitals (83,84 %).


Für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein separater Vergütungsbericht erstellt und der 27. ordentlichen Hauptversammlung am 19.04.2024 vorgelegt und von dieser angenommen. Für den vorgelegten Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 stimmten 83,74 % des vertretenen Grundkapitals (83,84%).


Der Vergütungsbericht gibt einen Überblick über die Vergütungsgrundsätze und -programme der PIERER Mobility AG. Ferner beschreibt der Vergütungsbericht das Vorgehen zur Festlegung der Vergütungen und enthält detaillierte Angaben zu den Vergütungen an den Vorstand und den Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2023. Das Vergütungssystem der PIERER Mobility AG setzt die Empfehlungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex (OCGK) und die gesetzlichen Vorgaben des Aktiengesetzes (§§ 78a ff iVm 98a) um und wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2017/828 erstellt.

Rückforderungspolicy

Diese Clawback Policy gibt einen Überblick über Sachverhalte, die es der PIERER Mobility AG aus bestimmten Gründen ermöglichen, die von einzelnen Vorstandsmitgliedern bereits bezogenen variablen Vergütungsbestandteile zurückzufordern.